Zustiftungen gehen in das Kapital der Stiftung ein. Die Zinserträge des Kapitals dürfen wir verwenden, das Kapital selber wird nicht verbraucht. Spenden müssen und dürfen zeitnah verwendet werden. Wer einen Betrag an die Lukas-Stiftung gibt, kann selber entscheiden, ob dies eine Spende oder eine Zustiftung sein soll. Bitte vermerken Sie dies genau.
Da die Zinslage derzeit nicht so ertragreich ist, gilt folgende Regelung, wenn nichts vermerkt ist:
Ein Betrag bis 149,99 Euro wird als Spende gewertet, ein Betrag gleich bzw. größer 150 Euro wird als Zustiftung in das Kapital genommen.
Zustiftungen und Spenden sind steuerlich absetzbar. Sie erhalten automatisch eine Spendenquittung. Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre Adresse an.